Angebote zur Entlastung im Alltag

Entlastung bei der Pflege zu Hause und Hilfe bei der Alltagsbewältigung

Die Oberlin Lebenswelten bieten Angebote zur Entlastung im Alltag. Wir sind im Land Brandenburg mobil im Einsatz und erbringen Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Familien mit pflegebedürftigen Menschen. Diese haben neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, wenn sie zu Hause leben. Ziel ist es, ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Alltagsgestaltung zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Um die Leistungen finanzieren zu können, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Den können sowohl pflegebedürftige Menschen als auch pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen von der Pflegeversicherung für die Versorgung und zur Entlastung im Alltag in Anspruch nehmen.

Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen stimmen wir auf den individuellen Tagesablauf und bei Bedarf mit weiteren unterstützenden Fachkräften ab, z. B. einem Pflegedienst. Wann unsere Mitarbeitenden zu Ihnen nach Hause kommen, vereinbaren Sie direkt miteinander. Auf diese Weise können die Hilfeleistungen so flexibel wie möglich gestaltet werden.

Angebotsportfolio

Unsere Mitarbeitenden bieten Angebote zur Entlastung im Alltag (§ 45a SGB XI), z. B.:

  • entlasten Eltern bzw. Pflegende durch eine stundenweise Betreuung des pflegebedürftigen Kindes bzw. von zu pflegenden Angehörigen (keine pflegerischen Maßnahmen)
  • helfen im Haushalt, z. B. beim Aufräumen der Wohnung, Wäsche waschen oder Einkäufe erledigen
  • sind gute Gesprächspartner, haben ein offenes Ohr und leisten Gesellschaft
  • bieten gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Lesen, Spielen, Kochen oder Hand- und Bastelarbeiten
  • begleiten bei Spaziergängen
  • unterstützen bei Anträgen und bei der Korrespondenz mit Behörden
  • vermitteln weitere Hilfen

Team

Unser Team besteht aus persönlich geeigneten Mitarbeitenden. Wir legen großen Wert darauf, dass es zwischen unserem Mitarbeitenden und der zu betreuenden Person im Vorfeld ein Kennenlernen gibt und sich beide gut verstehen. Respekt, Wertschätzung und Vertrauen bilden für uns die Grundpfeiler des Miteinanders. Wir verstehen uns als professioneller Partner von pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen sowie weiteren begleitenden Fachkräften. Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Menschlichkeit, Erfahrung und Fachkompetenz zeichnen uns aus.

Häufig gestellte Fragen

  • Haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Angebote zur Entlastung im Alltag?

    Ja, es ist gleichgültig, welcher Pflegegrad vorliegt. Pflegebedürftige aller Pflegestufen – 1 bis 5 – haben Anspruch auf Angebote zur Entlastung im Alltag. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zu Hause gepflegt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch nachzulesen – in den §§45a und 45b SGB XI. Übrigens: Die Höhe des Entlastungsbetrag ist für jeden Pflegebedürftigen gleich – 125 Euro pro Monat.

  • Wie beantrage ich Angebote zur Entlastung im Alltag?

    Wir schließen mit Ihnen einen sogenannten Betreuungsvertrag ab, in dem wir die Hilfe an sich und auch die Art der Abrechnung festlegen. In der Regel erfolgt die Abrechnung der Einfachheit halber direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse. Es ist auch möglich, dass wir Ihnen die Kosten der erbrachten Hilfeleistung in Rechnung stellen und Sie sich diese von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen. Darum sollte darauf geachtet werden, dass die Leistungserbringer nach Landesrecht anerkannte Anbieter sind. Diese müssen nach § 45 im SGB XI bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Oberlin Lebenswelten sind ein solch offizieller Anbieter von Angeboten zur Entlastung im Alltag. Gern unterstützen wir Sie beim Einreichen der Rechnungen.

  • Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

    Werden bei der Pflegeversicherung keine Rechnungen wahrgenommener Angebote zur Unterstützung im Alltag eingereicht, verfällt der Anspruch am 01.07. des Folgejahres. Leistungen, die im laufenden Jahr beansprucht werden, können bis zum 30.06. des kommenden Jahres bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Wichtig ist, dass für alle Leistungen eine Rechnung vorliegt und es einen Überblick über die bereits in Anspruch genommenen Beträge gibt.

    Unter Berücksichtigung der Corona-Pandemielage hat der Gesetzgeber aktuell eine Verlängerung der Frist der Inanspruchnahme beschlossen.

  • Können nur Angehörige mit dem Betrag entlastet werden?

    Nein, auch vergleichbar Nahestehende haben einen Anspruch auf Entlastung und können den Betrag dafür einsetzen, wenn sie die Pflege für den Pflegebedürftigen zu Hause übernommen haben.

  • Kann ich Angebote zur Entlastung im Alltag privat buchen?

    Ja! Sie können grundsätzlich alle von uns angebotenen Unterstützungsleistungen auch als Selbstzahler oder im Rahmen eines persönlichen Budgets in Anspruch nehmen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Judith Heidelberger

Leiterin Assistenzagentur

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Standort

Assistenzagentur

Die Assistenzagentur unterstützt Menschen mit Behinderung jeden Alters durch die Organisation und den Einsatz von persönlichen Assistenten. Die Begleitung findet je nach Wunsch und individueller Abstimmung an den Orten und zu den Zeiten statt, bei denen der Bedarf an Assistenz- und Unterstützungsleistungen besteht. Das kann in der Schule, in der Kita, Zuhause oder auch an anderen Lebens- und Lernorten sein.

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